Reifenfreigaben
Umrüsten auf Reifen, die nicht in Ihren Fahrzeugpapieren eingetragen sind
Wenn Sie auf Reifen und Felgen umrüsten wollen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, brauchen Sie eine Freigabe für die gewünschten Reifen. Das heißt, es muss geprüft werden, ob Ihr Fahrzeug mit den gewünschten Reifen noch die Freigängigkeit des Rades und eine ausreichende Tragfähigkeit des Reifens gewährleistet.
Bei Umrüstungen sind gesetzliche Auflagen und Hinweise des Fahrzeugherstellers, der Rad- und Reifenhersteller zu beachten. In jedem Fall sind bei der Reifenzuordnung die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges sowie Auflagen und Hinweise der technischen Prüfstellen, des Fahrzeug-, Rad- und Reifenherstellers relevant.
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