Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. Mai 2006 den Paragraphen 2 Absatz 3a der StVO wie folgt präzisiert: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muß bei einer Sichtweite unter 50 m bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten Platz zum Parken aufsuchen."
Im Sinne einer möglichst hohen Sicherheit im Strassenverkehr empfiehlt Semperit hierzu generell folgendes:
Bei Winterreifen: - M + S Kennzeichnung > auf der Seitenwand, die auf eine europaweite gesetzliche Regelung aus dem Jahr 1951 zurück geht.
Allerdings ist hiermit keinesfalls immer eine gute Performance auf winterlichen Straßenverhältnissen gewährleistet. - Schneeflockensymbol > zusätzlich auf der Seitenwand, da hierfür die Performance eines Standard-Referenz-Winterreifens beim ABS-Bremsen auf Schnee (in Europa) um mindestens sieben Prozent überboten werden muß.
- Sowie zusätzlich mindestens 4 mm Restprofiltiefe, da bei Winterreifen die Funktion der Lamellen (Gripaufbau durch Verkantung mit dem Schnee) mit abnehmender Profiltiefe ebenfalls abnimmt und ab 4mm Restprofiltiefe nur noch eine deutlich verminderte Performance gewährleistet werden kann. Die 4mm Restprofiltiefe wird durch auf der Seitenwand angebrachte Schneeflocken an den Stellen angezeigt, wo sich eine entsprechende Markierung im Profil befindet.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter www.pro-winterreifen.de. |