Vor dem Erwerb neuer Reifen sollten Sie folgendes beachten: Sie dürfen nur Reifen montieren lassen, die auch im Fahrzeugschein Ihres Pkw aufgeführt sind, sonst erlischt die Betriebserlaubnis, was bei Nichtbeachtung im Falle eines Unfalles zu schweren versicherungstechnischen und juristischen Folgen für Sie führen kann. Umrüstungen auf Reifen, die nicht im Fahrzeugschein stehen, müssen nachträglich per TÜV-Gutachten in diesen eingetragen werden. Unsere Empfehlungen beim Neuerwerb: - Verwenden Sie nur Reifen eines Herstellers. (Die Nutzung von Reifen verschiedener Hersteller kann zu maßgeblichen Beeinträchtigungen der Fahr- und Bremseigenschaften führen.)
- Erneuern Sie Ihre Reifen mindestens achsweise. (Fahrzeuge mit Vierradantrieb sollten generell mit identischen Reifen bestückt werden.)
- Beziehen Sie das Reserverad frühzeitig in den Tausch mit ein.
- Bestehen Sie bei Neumontage immer auf neue Ventile.
- Bitte beachten Sie eventuelle Laufrichtungsvorgaben!
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