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Ein Autofahrer hatte nachts auf nasser und nebliger Autobahn beim Telefonieren einen Unfall. Obwohl er an dem Umfall keine Schuld trug, kam die gegnerische Haftpflichtversicherung mit ihrer Absicht durch, den Schadenersatz um 40 Prozent kürzen. Die Begründung: Der Fahrer sei unaufmerksam gewesen, weil er zum Unfallzeitpunkt mit dem Handy telefonierte. Grundsätzlich ist das Telefonieren im Auto während der Fahrt nur noch mit einem Knopf im Ohr oder einer Freisprechanlage erlaubt.
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