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Profiltiefe

Abgefahrene Reifen beinträchtigen das Fahrverhalten des Motorrades und vermindern dadurch die Fahrsicherheit. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt in Deutschland zur Zeit 1,6 mm (Ausnahmen: mindestens 1,0 mm für Reifen an Fahrrädern mit Hilfsmotor, Klein- und Leichtkrafträdern). Wir empfehlen Ihnen jedoch eine Mindestprofiltiefe von 2 mm.