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Recycling-Anforderungen an Fahrzeugbauteile Aufgrund der Anforderungen der EU-Altfahrzeugrichtlinie müssen Automobilhersteller die Recyclingfähigkeit aller Fahrzeugkomponenten nachweisen. Die Recyclingfähigkeit des Fahrzeugs wird damit zu einer wichtigen Produkteigenschaft, die bereits bei der Entwicklung der Einzelteile und Komponenten berücksichtigt werden muss. Um die Recyclingfähigkeit der Erzeugnisse in Zusammenarbeit mit dem Kunden zu verbessern, werden für jedes Produkt die relevanten Informationen zusammengestellt, ausgewertet und dem Kunden zur Verfügung gestellt. In der Automotive Group erfolgt dies beispielsweise mit dem sogenannten „Recycling Pass“, der unter anderem Bauteilzeichnungen, Werkstoffdaten und Demontageschritte für die Erzeugnisse enthält. Diese Form der Informationsaufbereitung hat sich als sehr praktikabel herausgestellt und trägt maßgeblich zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit unserer Produkte bei. Verwertung von Fahrzeugbauteilen Nicht mehr nutzbare Fahrzeugbauteile fallen bei Reparaturen bzw. Wartungen in Werkstätten oder bei der Zerlegung von Altfahrzeugen an. Bei der Entsorgung als Werkstattabfälle wird Abfall aus Metall, wie Bremsscheiben und -beläge, stofflich verwertet. In der Altfahrzeugverwertung werden Airbags und schadstoffreiche Bauteile entnommen. Anschließend folgt der Ausbau wieder verwendbarer Teile. Die Räder werden demontiert, Felgen und Reifen werden getrennt entsorgt. Die Restkarosserie gelangt in den Schredder und wird dort zerkleinert. Die dabei entstehenden Fraktionen gewährleisten eine Verwertungsquote von mehr als 85 % des Fahrzeuggewichts. Dies entspricht der Forderung der EU-Altfahrzeugrichtlinie, die in Zukunft noch weitere Verbesserungen verlangt. Vergleichbare Rahmenbedingungen gibt es in Korea und Japan. In China, Russland und der Türkei sind entsprechende Gesetze in Vorbereitung.
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