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CSR Report

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EU-Richtlinie über den Handel
mit Emissionsrechten

In Folge des Kyoto-Beschlusses können seit 2005 Unternehmen aus Mitgliedsländern der Europäischen Union Emissionsrechte für Treibhausgase untereinander handeln. So sieht es eine Richtlinie vor, die 2003 in Kraft getreten ist. Ziel ist die Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase in Europa. Die Idee des Emissionsrechtehandels: Für den Klimaschutz ist es unerheblich, wo die Emissionen abgebaut werden. Entscheidend ist, dass sie abgebaut werden.

Die Vorgehensweise: Einem Unternehmen wird genau die Menge an Emissionskontingenten zugeteilt, die es den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht, ihre individuellen Minderungsverpflichtungen gemäß des Kyoto-Protokolls zu erfüllen. Der Nachweis erfolgt auf nationaler Ebene durch Abgleich der tatsächlichen jährlichen CO2-Emissionen mit den behördlich zugeteilten Emissionskontingenten.