EU-Verordnung zur Chemikalienpolitik
|
Am 1. Juli 2007 trat die Verordnung zur Reform der europäischen Chemikalienpolitik in Kraft. Dem Gesetzgebungsverfahren gingen verschiedene Schritte voraus: unter anderem im Jahr 2003 eine mehrwöchige Internet-Konsultation, während der mehr als 6.000 Beiträge von Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften und Einzelpersonen eingingen. Für die Reifenbereiche der Continental sowie diverse ContiTech-Gesellschaften wurden ebenfalls Stellungnahmen abgegeben, um die Verordnung zu vereinfachen und damit die zukünftige Versorgung mit chemischen Rohstoffen sicherzustellen. Das Unternehmen nahm über verschiedene Kreise (ETRMA, Arbeitskreis Chemikalienpolitik des Niedersächsischen Umweltministeriums) an der Debatte um das neue EU-Chemikalienrecht teil. Ziel der neuen Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, während die Wettbewerbsfähigkeit erhalten und die Innovationsfähigkeit der Chemischen Industrie in der Europäischen Union verbessert werden soll. Im Mittelpunkt der Gesetzgebung steht dabei das sogenannte REACH-System für die Registrierung, Evaluierung und Authorisierung chemischer Rohstoffe. Es basiert stärker als das bisherige europäische Chemikaliengesetz auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung, d.h. die Hersteller sind für die Sicherheit ihrer Chemikalien selbst verantwortlich. Das System soll für Neu- und Altstoffe angewandt werden. |