Altreifenentsorgung und Recycling
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Die Automobilindustrie muss sich neuen Anforderungen im Bereich Produktrecycling stellen. Seit dem 1. Januar 2006 sind erstmals Verwertungsquoten zu erfüllen, die im Jahr 2015 noch weiter ansteigen werden. Auslöser für umfangreiche Innovationen in der Produktentwicklung war die im Jahr 2000 von der Europäischen Union (EU) beschlossene Altfahrzeugrichtlinie. Diese regelt die Rücknahme und Verwertung von Altfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Die Richtlinie wendet sich an Fahrzeughersteller und Entsorgungsbetriebe, die im Bereich der Altfahrzeugverwertung tätig sind. Die Continental-Divisionen haben die Umsetzung der Schwermetallverbote entsprechend der EU-Altfahrzeugrichtlinie bereits zeitnah vorgenommen. Die Verantwortung für die Entsorgung der Altreifen aus der Altfahrzeugverwertung tragen die Fahrzeughersteller. Einem Altreifenaufkommen von jährlich rund 600.000 Tonnen in Deutschland steht eine Verwertungsquote von ca. 93 Prozent gegenüber. Die Entsorgungskette beginnt in den Betrieben des Reifenhandels und endet in den verwertenden Betrieben, die seit vielen Jahren eine vielfältige Verwertung auf hohem Niveau sicherstellen. Dabei werden ca. 52 Prozent einer stofflichen und ca. 41 Prozent einer energetischen Verwertung zugeführt. Damit erreicht die Reifenindustrie deutlich höhere Verwertungsquoten als vergleichbare Abfälle wie Glas (83 Prozent), Stahl (72 Prozent) oder Papier (61 Prozent). Continental versteht sich beim Thema Altreifen als verantwortlicher Gestalter im Rahmen einer Entsorgungskette, an der sämtliche Akteure partizipieren und langfristig unternehmerisch profitieren. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internet-Seite oder unter www.conti-reg.de. |
