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Continental achtet die "Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik" der UN-Arbeitsorganisation International Labour Organization (ILO). Die hier niedergelegten Grundsätze verstehen sich als Richtlinien für multinationale Unternehmen, Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände. Grundlegende Zielsetzung der Richtlinien ist die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen weltweit. Für Continental leitet sich eine konsequente Bekämpfung von Korruption und Bestechung aus den Prinzipien der Corporate-Governance-Grundsätze, den Unternehmensleitsätzen (BASICS) und dem Verhaltenskodex ab. Zusammen bilden sie die Basis einer verantwortungsvollen und auf langfristiger Wertschöpfung basierenden Unternehmensleitung und -kontrolle. Durch unethisches, illegales und unverantwortliches Handeln wird dem Unternehmen und seinen Stakeholdern, d. h. den Kunden, Anteilseignern, Zulieferern, Partnern und Mitarbeitern, geschadet. Die Einrichtung einer Compliance & Anti-Korruptions-Hotline soll dabei helfen, etwaigem Fehlverhalten besser auf die Spur zu kommen. So kann sich jeder Continental-Stakeholder, der Kenntnis von illegalen oder zweifelhaften Handlungen wie Verstößen gegen unsere Grundwerte oder kriminellen Aktivitäten erhält, gezielt und selbstverständlich anonym an das Unternehmen richten. Über die Hotline können Informationen zu Verstößen in folgenden Bereichen mitgeteilt werden: Diebstahl, Bestechungen und geldwerte Zuwendungen Betrug Interessenkonflikte Insiderhandel Geldwäsche Manipulation im Rahmen der Rechnungslegung Umweltschutz Gesundheit, Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit. Hinweise, die über die Hotline übermittelt werden, gehen bei der Konzernrevision ein und werden dort entsprechend geprüft.
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