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Unternehmensführung /
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Die Unternehmensführung („Corporate Governance"), die Leitung und Kontrolle der Continental AG und des Konzerns, obliegt nach Gesetz und Satzung der Gesellschaft der Hauptversammlung, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand der Continental AG. Die Corporate-Governance-Grundsätze der Continental dienen seit ihrer Einführung im Jahr 2002 der Verwirklichung einer verantwortlichen, auf Wertschaffung ausgerichteten Leitung der Gesellschaft und des Konzerns. Auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, des Deutschen Corporate Governance Kodex und der Leitlinien des Konzerns, den "Basics", machen die Corporate-Governance-Grundsätze die Unternehmensführung durch Vorstand und Aufsichtsrat transparent und nachvollziehbar. Daneben fördert Corporate Governance das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung des Unternehmens als börsennotierter deutscher Aktiengesellschaft. Aufsichtsrat, Vorstand und allen Mitarbeitern des Unternehmens gelten diese Grundsätze als Verpflichtung. |
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