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Was müssen Sie bei der Umrüstung beachten ? Sollte die gewünschte Reifengröße in Ihrem Fahrzeugschein/-brief vermerkt sein, können Sie den Reifen bedenkenlos fahren. Sollte dies nicht der Fall sein, dürfen Reifengrößen und Felgen nur nach Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers bzw. einer technischen Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen und daraufhin ausgestellter Anbaugenehmigung verwendet werden. In jedem Fall sind bei der Reifenzuordnung die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges sowie Auflagen und Hinweise der technischen Prüfstellen, des Fahrzeug-, Rad- und Reifenherstelllers zu beachten. Für spezielle Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst.
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