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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Falls die von Ihnen gewünschte Reifengröße nicht in Ihrem Fz-Schein unter Ziff.20-23 oder Ziff. 33 aufgeführt sein sollte, benötigen Sie eine Bescheinigung vom Reifenhersteller über die technischen Reifendaten.

Generell müssen Änderungen an Ihrem Fahrzeug abweichend vom Fz-Schein (wie z.B. Reifengröße oder Felgengröße) von einem anerkannten Sachverständigen abgenommen werden.